Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Aufgabe
Die Ring Lual Academy, (Ayat GmbH, Geschäftsführerin Elke Ring Lual, Brookwisch 43, 22946 Großensee), nachfolgend RLA genannt, fördert die sportliche und tennisspezifische Bildung und Erziehung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen. Die tennisspezifische Ausbildung erfolgt in Anlehnung an den Strukturplan und das Lehrplanwerk des Deutschen Tennisbundes (DTB) und des Verbandes Deutscher Tennislehrer (VDT).
2. Allgemeines
2.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nachfolgend AGB genannt, gelten für die vertraglichen Beziehungen zwischen der RLA und der/dem Teilnehmer/in bzw. ihrer/ihrem/seiner/seinem gesetzlichen Vertreter/in, nachfolgend Schüler/in genannt.
2.2 Die Rechtsbeziehung zwischen der Akademie und dem/der Schüler/in ist privatrechtlicher Natur und in einem Unterrichtsvertrag/Onlinebuchung geregelt.
2.3 Einbeziehung der AGB: Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle im Zusammenhang mit der Akademie geschlossenen Verträge. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen sind nur gültig, wenn sie durch die Akademie schriftlich bestätigt werden.
2.4 Sollte eine Bestimmung des Unterrichtsvertrages oder dieser AGB ungültig sein, so bleibt die Wirksamkeit des Vertrages und aller anderen Bestimmungen der AGB hiervon unberührt.
3. Unterrichtsangebot / Leistungsangebot
3.1 Die RLA führt saisonale Tenniskurse im Kinder- und Erwachsenenbereich durch und bietet Camps, Workshops, Crash-, Einsteigerkurse und private Tennisstunden an.
4. Anmeldungen
4.1 Anmeldungen müssen schriftlich oder durch Onlinebuchung erfolgen. Die Akademie stellt entsprechende Anmeldeformulare bzw. Buchungsformulare (online) zur Verfügung. Die Aufnahme des Schülers steht in freiem Ermessen der Akademie und richtet sich nach der Zahl der freien Unterrichtsplätze im jeweiligen Unterrichtskurs.
4.2 Schüler/innen haben keinen Anspruch auf Unterricht durch eine bestimmte Lehrkraft der Akademie.
4.3 Die Akademie ist bei zu geringen Teilnehmerzahlen berechtigt, eine Gruppe neu zusammenzustellen, zwei Kurse an einem Ort zusammenzufassen oder die Unterrichtszeit unter Anpassung der zu zahlenden Entgelte zu verkürzen. Dies gilt auch, wenn die Teilnehmerzahl während eines laufenden Gruppenangebotes abnimmt oder zunimmt. Sollte die geplante Teilnehmerzahl nicht zustande kommen, so gilt automatisch das Entgelt für die jeweils entstandene Teilnehmerzahl gem. „Tarif zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen”. Die Akademie ist berechtigt „Schnupperern“ die Möglichkeit anzubieten, in einem laufenden Gruppen- oder Einzeltraining kostenfrei bis zu 2 Mal teilzunehmen.
4.4 Ein gebuchtes Einzel- oder Gruppentraining ist nur nach schriftlicher Vereinbarung übertragbar.
4.5 Trainingsstunden dürfen nur in Sportbekleidung und Tennisschuhen angetreten werden. Die Tennisplätze in der Tennishalle dürfen nur mit den dem Hallenbelag entsprechenden Schuhen betreten werden.
4.6 Mögliche Erkrankungen oder andere gesundheitliche Beschwerden müssen der Akademie vorab schriftlich mitgeteilt werden.
5. Kündigung des Unterrichts
5.1 Zeitlich befristete Angebote wie Tenniscrashkurse oder Workshops (z.B. Wochenkurse, Wochenendkurse, Ferienkurse und Tenniscamps) enden ohne Kündigung mit der für sie vorgesehenen Kurs- oder Workshopdauer. Bei diesen Angeboten scheidet eine ordentliche Kündigung aus. Hierunter fallen auch Schnupperstunden.
5.2 Die Laufzeit des Vertrages beträgt mindestens eine Saison.
5.3 Bei wiederholten oder schwerwiegenden Verstößen gegen diese AGB kann die Akademie den Unterrichtsvertrag fristlos kündigen.
6. Unterrichtsjahr und Ferienregelung
6.1 Das Schuljahr der Akademie ist in Sommer- und Wintersaison gegliedert. Wetterbedingt kann sich eine Saison verkürzen oder verlängern. Die Saisonzeiträume und die Bespielbarkeit der verfügbaren Tennisplätze werden zudem vom Verein festgelegt.
- Sommersaison: Ca. 15. April bis 30. September
- Wintersaison: Ca. 01. Oktober bis 15. April
Für die Akademie gilt die Allgemeine Ferienordnung für die öffentlichen Schulen des Landes Schleswig-Holsteins.
6.2 Für Schüler findet in den Schulferien und an Feiertagen das Training nur nach Vereinbarung statt.
6.3 Bei Regen oder anderweitigen Vorkommnissen (Verbandsspiele, Turniere etc.) wird der Unterricht in der Sommersaison in die Halle verlegt. Ist kein Hallenplatz verfügbar, wird der Unterricht in Form eines Alternativprogramms (z.B. Konditionstraining, Theorieunterricht) abgehalten.
7. Entgeltregelung
7.1 Die Entrichtung des Trainingsentgelts erfolgt mit einmaliger Rechnungsstellung für die jeweilige Sommer- oder Wintersaison. Entgelte für Halle und Training sind zu Beginn einer Saison an die Akademie zu bezahlen. Das Trainingsentgelt kann nach schriftlicher Vereinbarung in Ausnahmefällen auch in 2 oder 3 Monatsraten bezahlt werden.
7.2 Eine Trainingseinheit beträgt 60, 90 oder 120 Minuten. Innerhalb dieser Zeit erfolgt auch die erforderliche Platzpflege und ein evtl. erforderlicher Trainerplatzwechsel.
7.3 Rechnungen können per E-Mail als PDF-Datei versandt werden.
8. Krankmeldungen und Erstattungen
8.1 Für vom Schüler abgesagte oder versäumte Unterrichtsstunden (z.B. durch Krankheit, Kitafest, Schulveranstaltung etc.) ist die Akademie nicht nachleistungspflichtig. Nichterscheinen entbindet nicht von der Zahlungspflicht.
8.2 Fällt der Unterricht aus Gründen, die die Akademie zu vertreten hat (z.B. Krankheit, Lehrerfortbildung etc.), während der laufenden Sommer- oder Wintersaison mehr als dreimal aus, kann das gezahlte Entgelt auf Antrag (8.5) für die vierte und evtl. weitere ausgefallene Unterrichtseinheiten erstattet werden. Hallen- und Platzgebühren sind nicht erstattungsfähig. Geringfügigere Unterrichtsausfälle sind bei der Kalkulation der Entgelte bereits berücksichtigt.
8.3 Die Akademie haftet nicht bei höherer Gewalt (z.B. Hitze, Unwetter, Erdbeben, Epidemien, Pandemien etc.) und ist somit bei Unmöglichkeit zur Erbringung ihrer Dienstleistungen nicht nachleistungspflichtig. Die Akademie versucht im Rahmen ihrer Möglichkeiten ausgefallene Termine nachzuholen. Fällt der Unterricht aufgrund höherer Gewalt (z.B. Hitzewelle >40°C) während der laufenden Sommer- oder Wintersaison mehr als dreimal aus, kann das gezahlte Entgelt auf Antrag für die vierte und evtl. weitere ausgefallene Unterrichtseinheiten erstattet werden. Der Antrag auf anteilmäßige Erstattung von Honorarleistungen (Hallen- und Platzgebühren sind nicht erstattungsfähig) ist am Ende der jeweiligen laufenden Saison schriftlich einzureichen (8.5). Nach Ablauf der Frist gilt unsere Leistung als genehmigt. Etwaige Mängelrügen sind dann ausgeschlossen. Fällt aufgrund höherer Gewalt das Tennistraining für einen längeren Zeitraum aus, ruht der Vertrag für den Ausfallzeitraum. Soweit möglich, verlängert sich der Unterrichtsvertrag um den Zeitraum des Unterrichtsausfalls.
8.4 Die Akademie ist bemüht, die unter 8.2 und/oder 8.3 evtl. ausgefallenen Unterrichtseinheiten nachzuholen, erstattet bei Unmöglichkeit aber erst nach der insgesamt dritten unter 8.2 und/oder 8.3 ausgefallenen Trainingseinheit anteilig gezahlte Honorarentgelte für Sommer- oder Wintersaison zurück. Die SuS sollten daher in ihrem Interesse vorgeschlagene Nachholtermine der Akademie wahrnehmen.
8.5 Ansprüche aus einer Saison hat der Schüler bis zum Ablauf von einem Monat nach Ende der Saison in Textform gegenüber der Akademie (Büro) geltend zu machen. Andernfalls verfallen sie.
9. Unterrichtsort, Aufsicht und Haftung
9.1 Der Unterricht findet auf den Anlagen der unter „Tennisplätze“ genannten Vereine in Lütjensee und Großensee statt.
9.2 Eine Aufsicht besteht nur während des Unterrichts. Die Erziehungsberechtigten oder deren Vertreter sind verpflichtet, ihre Kinder bis zu einem Alter von sieben Jahren bis zum Eintreffen der/des Lehrer/in zu beaufsichtigen und nach Unterrichtsende pünktlich abzuholen, da eine Aufsicht durch die Akademie über die Unterrichtszeit hinaus nicht gewährleistet werden kann. Die Akademie übernimmt die gesetzliche Aufsichtspflicht nur während des Unterrichts.
9.3 Die Schüler/innen sind durch die Akademie nicht gegen Unfallschäden auf den Unterrichtsplätzen oder auf dem Schulweg versichert.
10. Mitteilung von Änderungen und Datenschutz
10.1 Für das reibungslose Funktionieren des Unterrichtsbetriebes ist es unerlässlich, dass sich die bei der Akademieverwaltung in der EDV gespeicherten Daten des Schülers stets auf dem neuesten Stand befinden. Aus diesem Grund hat der Schüler bzw. haben dessen Erziehungsberechtigte der Akademieverwaltung Änderungen der Anschrift, der Telefonnummer, der Bankverbindung, etc. jeweils umgehend anzuzeigen.
10.2 Die persönlichen Daten werden bei der Akademie elektronisch gespeichert.
10.3 Die TennisschülerInnen willigen ein, dass Fotos und Videos von ihrer Person bei sportlichen oder kulturellen Veranstaltungen und zur Präsentation von Mannschaften angefertigt und veröffentlicht werden dürfen. [...] Ebenso sind wir mit der Verarbeitung der durch uns angegebenen personenbezogenen Daten einverstanden.
11. Inkrafttreten / Änderungsvorbehalt
11.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) treten mit Wirkung vom 30.08.2025 in Kraft und ersetzen somit alle vorherigen.
11.2 Wir sind berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einseitig zu ändern, soweit dies zur Beseitigung nachträglich entstehender Äquivalenzstörungen oder zur Anpassung an veränderte gesetzliche oder technische Rahmenbedingungen notwendig ist. Über eine Änderung werden wir den Kunden unter Mitteilung des Inhalts der geänderten Regelungen an die zuletzt bekannte E-Mail-Adresse des Kunden informieren. Die Änderung wird Vertragsbestandteil, wenn der Kunde nicht binnen sechs Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung der Einbeziehung in das Vertragsverhältnis uns gegenüber in Schrift- oder Textform widerspricht.